News und Tipps

Wichtige INFORMATION : Das Medienzentrum bleibt während der Schulferien zum großen Teil geschlossen. Bitte schicken Sie uns in wichtigen Fällen eine E-Mail.

 


Hinweise zu den Online-Medien:

Zugangsdaten:
Alle Schulen des Landkreises Schwandorf haben für die Online-Ausleihe jeweils eine eigene Kennung erhalten.
Diese können die Lehrkräfte der Schule direkt im Sekretariat erfragen. Im Idealfall hängen die Zugangsdaten im Lehrerzimmer aus.
Auch wir suchen Ihnen die Zugangsdaten gerne nochmal heraus. Anruf oder kurze e-mail genügt.

Filmvorführung:
Wenn Sie einen stabilen und ausreichend schnellen Internetzugang im Klassenzimmer haben, können Sie die Filme direkt in sehr guter MP4-Qualität von unserem Medienserver streamen. Alternativ können Sie den Film natürlich jederzeit Downloaden.

Medien zur Onlineausleihe:
– Online-DVDs: erkennbar an der Signaturnummer 55…. : Diese professionell gemachten Schulfilme haben wir auch als haptische Verleihmedien im
Medienzentrum
– Schulfernsehsendungen: erkennbar an der Signaturnummer 49…….: Der Bestand an Sendungen des Bayerischen Schulfernsehens wird fortlaufend ergänzt und verändert sich von Jahr zu Jahr. Die Lizenzen gelten nur bis zum Ende des nächsten Schuljahres.

Technik:
Alle Medien sind in Windows Standard Playern abspielbar. Empfehlenswert ist auch der VLC-Player, ein kostenloser und einfach zu bedienender Film- und Audioplayer, der so gut wie alle Formate lesen kann. Zu finden unter http://www.videolan.org

Kosten:
Die Online-Ausleihe und sowie die Ausleihe von Medien aus dem Medienzentrum ist für die Schulen und Bildungseinrichtungen des Landkreises Schwandorf kostenlos.

 


Nutzungsbedingungen für die Online-Medien des Medienzentrum Schwandorf

  1. Die verfügbaren Online-Medien sind in allen Teilen urheberrechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Produzenten bzw. Verlage. Einzelne Dateien und Komponenten können auch Rechte Dritter enthalten.
  2. Die Online-Medien dürfen uneingeschränkt im Unterricht verwendet werden. Dies schließt eine isolierte Nutzung einzelner Dateien, die Bearbeitung der verfügbaren Arbeitsblätter sowie die Verwendung von Elementen der Online-Medien z.B. im Rahmen von Referaten und Arbeitsmaterialien, die im unmittelbaren Unterrichtszusammenhang erstellt werden, ein. In diesen Fällen muss auf die jeweilige Quelle verwiesen werden.
  3. Online-Filme müssen nach 3 Wochen wieder von den Speichermedien der Schule gelöscht werden, Schulfernsehsendungen spätestens zum Ende des Schuljahres. Untersagt ist es, die Zeitbegrenzung der Online-Medien zu umgehen, oder sie gezielt zu manipulieren. Bedenken Sie, dass Sie die Medien jederzeit erneut kostenlos heruntergeladen können. Wir bitten diese Regelung besonders zu beachten, da die Download-Zahlen für das Medienzentrum von großer Bedeutung sind, denn hiermit kann die Nachfrage nach den Medien belegt werden, was sich vor allem auf die zur Verfügung gestellten Etatmittel auswirkt.
  4. Es ist strikt untersagt, Online-Medien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Produzenten oder der Verlage ganz oder teilweise zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, z.B. über eine Schulhomepage, Datenträger, Schüler oder Fachzeitschriften, oder sie an Dritte außerhalb der berechtigten Schule weiterzugeben.
  5. Die Zugangsberechtigung wird jeweils nur für die Institution erteilt und darf von allen Nutzern, die an dieser Institution unterrichten, benutzt werden. Die Zugangsberechtigung erlischt mit einer Versetzung an eine andere Institution.
  6. Eine Weitergabe der Zugangskennung an Kollegen/Kolleginnen anderer Schulen ist grundsätzlich nicht gestattet.


 

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