Gebühren
Von der Entrichtung der Gebühren sind befreit:
- Öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- sonstige Bildungseinrichtungen und Dienststellen des Landkreises Schwandorf, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Schwandorf
Gebühren werden nicht erhoben bei der Überlassung von AV-Medien und AV-Geräten für
- Veranstaltungen der vorschulischen Kindererziehung in anerkannten oder vorläufig anerkannten Kindergärten
- Veranstaltungen der Jugendbildung, wenn sie von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe organisiert werden
- Veranstaltungen der Jugendbildung, deren Träger der Kreisjugendring oder eine ihm angeschlossene Jugendgruppe ist
- Veranstaltungen, die der Lehrerfortbildung dienen
- Bildungsveranstaltungen von Sportvereinen, Obst- und Gartenbauvereinen sowie sonstigen Vereinen und Verbänden, wenn diese Institutionen als gemeinnützig anerkannt sind
Gebührenpflichtige Ausleihe:
Ausleihe gegen geringe Gebühr auch an Privatpersonen möglich. Fragen Sie einfach im Medienzentrum nach.
Medienrecherche
Die Abfrage im Medienkatalog erfolgt über eine der folgenden Kriterien:
Schlagwortsuche:
- die Medien müssen alle eingegebenen Begriffe enthalten
- Groß-/Kleinschreibung wird nicht beachtet
- Bei der Suche nach Wortteilen bitte ein Sternchen * voranstellen (z.B. *Eisen findet Gusseisen, aber auch Reisen und Verhaltensweisen)
- bei Begriffen in Anführungszeichen wird nach der exakten Buchstabenfolge gesucht
- bei der Eingabe eines Schlagworts wird gleichzeitig eine Auswahlliste verwandter Schlagwörter zur Auswahl angeboten
- durch Eingabe nur eines Sternchens * werden z. B. alle Titel einer gewählten Medienart gefunden.
Signatursuche:
- durch Eingabe einer bekannten Mediensignatur
Sachgebietssuche:
- durch Klicken auf den Menübalken „Sachgebietswahl“ und anschließendem Doppelklick auf das linke Dreieck-Zeichen erscheinen die dazugehörigen Untersachgebiete